FS Klassen

Voraussetzung:
– Mindestens 15 Jahre

Was darf gefahren werden:
– Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum

Ausbildungsumfang:
– 90 Minuten Fahrausbildung
– 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten
– Theorieprüfung
– keine praktische Prüfung

Voraussetzung:
– Mindestens 15 Jahre

Was darf gefahren werden:
– Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und 4 kW maximaler Leistung
– Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor), einer bbH von max. 45 km/h und max. 4 kW Leistung. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben
– Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor) und einer bbH von max. 45 km/h. Die maximale Leistung liegt bei 6 kW, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben

Ausbildungsumfang:
– 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
– 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
– Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
– keine Sonderfahrten

Voraussetzung:
– Mindestens 16 Jahre

Was darf gefahren werden:
– Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Leistung
– Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
– Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 45 km/h und max. 15 kW Leistung
– Die Klasse AM wird mit erteilt
– Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2

Ausbildungsumfang:
– 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
– Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
– 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
– 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
– 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit

Voraussetzung:
– Mindestens 18 Jahre

Was darf gefahren werden:
– Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW Leistung, die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
– Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kW/kg betragen
– Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
– Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A

Ausbildungsumfang:
– 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
– 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
– Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
– 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
– 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
– 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
– Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1

Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahre:
– 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
– 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
– 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit

Vorbesitz Klasse A1 seit mindestens 2 Jahren;
– Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
– Keine Sonderfahrten

Voraussetzung:
– Mindestens 24 Jahre
– 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren

Was darf gefahren werden:
– Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne jegliche Beschränkung
– Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 15 kW Leistung (ab Mindestalter 21 Jahre)
– Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt

Ausbildungsumfang:
– 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Doppelstunden)
– 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
– Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
– Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
– 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
– 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
– 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit

Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter 2 Jahre:
– Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
– 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
– 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
– 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit

Vorbesitz Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren;
– Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
– Keine Sonderfahrten

Voraussetzung:
– Mindestens 25 Jahre
– 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Was darf gefahren werden:
– 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht á 90 Minuten
– Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung á 90 Minuten

WICHTIG:
– Die Klasse B196 gilt NUR innerhalb Deutschlands
– Die Klasse A1 wird nicht erteilt, sondern die Schlüsselzahl B196 – daher ist kein prüfungsfreier Aufstieg möglich

Vorbesitz Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren;
– Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
– Keine Sonderfahrten

Voraussetzung:
– Mindestens 18 Jahre
– oder 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)

Was darf gefahren werden:
– Kraftfahrzeuge (außer Klassen A1, A2 und A) bis 3.500 kg zG
– Für maximal 8 Personen ausgelegt (plus Fahrer)
– Anhänger bis 750 kg zG
– Anhänger über 750 kg zG, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
– Die Klassen AM und L werden mit erteilt

Ausbildungsumfang:
– 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
– 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
– Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
– 5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandschulung
– 4 Fahrstunden á 45 Minuten auf Autobahnen
– 3 Fahrstunden á 45 Minuten bei Dämmerung / Dunkelheit

Voraussetzung:
– Mindestens 18 Jahre
– Bei begleitetem Fahren (BF17): ab 17 Jahren

Was darf gefahren werden:
– Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG (ausgenommen Klassen A1, A2 und A)
– Für maximal 8 Personen (plus Fahrer) ausgelegt und gebaut
– Anhänger bis 750 kg zG
– Anhänger über 750 kg zG, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
– Die Klassen AM und L werden mit erteilt

Ausbildungsumfang:
– 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
– 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorieunterricht á 90 Minuten
– Variable Anzahl praktischer Übungsstunden je nach Fähigkeiten
– 5 Fahrstunden Überland (à 45 Minuten)
– 4 Fahrstunden Autobahn (à 45 Minuten)
– 3 Fahrstunden Dämmerung/Dunkelheit (à 45 Minuten)
– Mindestens 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) auf Schaltgetriebe-Fahrzeug
– 15-minütige Testfahrt inner- und außerorts
– Schaltkompetenzprüfung beim Fahrlehrer
– Praktische Prüfung kann auf Automatikfahrzeug absolviert werden

Voraussetzung:
– Mindestens 18 Jahre
– Bei begleitetem Fahren (BF17): ab 17 Jahren

Was darf gefahren werden:
KEINE Fahrzeuge mit manuellem Schaltgetriebe
– Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG (ausgenommen Klassen A1, A2 und A)
– Für maximal 8 Personen (plus Fahrer) ausgelegt und gebaut
– Anhänger bis 750 kg zG
– Anhänger über 750 kg zG, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet

Ausbildungsumfang:
– 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
– 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorieunterricht á 90 Minuten
– Variable Anzahl praktischer Übungsstunden je nach Fähigkeiten
– 5 Fahrstunden Überland (à 45 Minuten)
– 4 Fahrstunden Autobahn (à 45 Minuten)
– 3 Fahrstunden Dämmerung/Dunkelheit (à 45 Minuten)

Voraussetzung:
– Mindestens 18 Jahre
– Bei begleitetem Fahren (BF17): ab 17 Jahren
– Vorbesitz Klasse B

Was darf gefahren werden:
– Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
– Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

Ausbildungsumfang:
– 2,5 Stunden Theorieunterricht à 60 Minuten
– 3,5 Stunden praktischer Unterricht à 60 Minuten
– Davon mindestens 1 Stunde (60 Minuten) praktische Übungen im öffentlichen Straßenverkehr
– Keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich
– Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule wird die Schlüsselzahl „96“ in den Führerschein eingetragen

Voraussetzung:
– Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
– Vorbesitz Klasse B

Was darf gefahren werden:
– Kombinationen aus Kfz bis 3.500 kg zG und Anhänger bis 3.500 kg zG


Ausbildungsumfang:
– Nur praktische Ausbildung und Prüfung
– Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
– 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) Überlandschulung
– 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) Autobahnfahrt
– 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit

Voraussetzung:
– Mindestens 16 Jahre

Was darf gefahren werden:
– Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h
– Werden Anhänger mitgeführt, darf max. 25 km/h gefahren werden
– Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 25 km/h
– Selbstfahrende Futtermischwagen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 25 km/h
– Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 25 km/h

Ausbildungsumfang:
– 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
– 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff

Voraussetzung:
– Mindestens 16 Jahre

Was darf gefahren werden:
– Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 60 km/h
– Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h
– Selbstfahrende Futtermischwagen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h
– Jeweils auch mit Anhänger
– Die Klassen AM und L werden mit erteilt

Ausbildungsumfang:
– keine vorgeschriebenen Fahrstunden

Voraussetzung:
– Mindestens 18 Jahre
– Vorbesitz Klasse B

Was darf gefahren werden:
– Kraftfahrzeuge – außer Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – über 3.500 kg zG, aber nicht mehr als 7500 kg zG
– Für maximal 8 Personen ausgelegt (plus Fahrer)
– Anhänger bis 750 kg zG

Befristung:
– auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Voraussetzung:
– Mindestens 18 Jahre
– Vorbesitz Klasse C1

Was darf gefahren werden:
– Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger/Sattelanhänger über 750 kg zG, Kombination max. 12000kg zG
– Kombinationen aus einem Zugfahzeug der Klasse B und einem Anhänger/Sattelanhänger über 3500kg zG, Lombination max. 12000kg uG

Befristung:
– auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Voraussetzung:
– Mindestens 21 Jahre
– 18 Jahre (bei Berufskraftfahrer-Ausbildung oder mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer)
– Vorbesitz Klasse B

Was darf gefahren werden:
– Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2 und A) bis 3.500 kg zG
– Für maximal 8 Personen ausgelegt (plus Fahrer)
– Anhänger bis 750 kg zG
– Die Klasse C1 wird mit erteilt

Hinweis:
– unter 21 Jahre, vor Erwerb der Grundqualifikation bzw. vor Ende der Ausbildung nur Inlandsfahrten im Rahmen der Ausbildung

Befristung:
– auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Voraussetzung:
– Mindestens 21 Jahre
– 18 Jahre (bei Berufskraftfahrer-Ausbildung oder mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer)
– Vorbesitz Klasse C

Was darf gefahren werden:
– Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger/Sattelanhänger über 750 kg zG
– Die Klassen BE, C1E, T werden mit erteilt
– Die Klasse DE nur bei Vorbesitz von D

Hinweis:
– unter 21 Jahre, vor Erwerb der Grundqualifikation bzw. vor Ende der Ausbildung nur Inlandsfahrten im Rahmen der Ausbildung

Befristung:
– auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung